Gesundheit, Alter und Soziales
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt.
Krankenversicherungspflicht
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz für Krankenpflege versichern lassen.
Spitallisten und Spitalfinanzierung
Die Kostenübernahme einer stationären Behandlung hängt davon ab, ob ein Spital mit der betreffenden Leistung auf der Spitalliste des Wohnsitzkantons oder jener des Standortkantons (Listenspital) aufgeführt ist.
Alter
Altersspezifische Informationen zu Themen wie Gesundheit, Wohnen, finanzieller Vorsorge.
Inkassohilfe / Alimentenbevorschussung
Die Alimentenstelle des Sozialamtes Appenzell I.Rh. unterstützt Personen mit Wohnsitz im Kanton bei der Bevorschussung von Kinderalimenten.
Asylwesen
In enger Zusammenarbeit mit dem Bund sichert das Asylzentrum die bestmögliche Betreuung der Asylsuchenden.
Beratungsstellen
Der Kanton Appenzell I.Rh. hat mit verschiedenen Beratungsstellen eine Leistungsvereinbarung.
Lebensmittelsicherheit
Der Kanton Appenzell I.Rh. arbeitet im Bereich Lebensmittelsicherheit mit dem Kantonstierarzt beider Appenzell und dem Interkantonalen Labor zusammen.