Gesundheit, Alter und Soziales

Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt.

Krankenversicherungspflicht

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz für Krankenpflege versichern lassen.

Spitallisten und Spitalfinanzierung

Die Kostenübernahme einer stationären Behandlung hängt davon ab, ob ein Spital mit der betreffenden Leistung auf der Spitalliste des Wohnsitzkantons oder jener des Standortkantons (Listenspital) aufgeführt ist.

Alter

Altersspezifische Informationen zu Themen wie Gesundheit, Wohnen, finanzieller Vorsorge.

Inkassohilfe / Alimentenbevorschussung

Die Alimentenstelle des Sozialamtes Appenzell I.Rh. unterstützt Personen mit Wohnsitz im Kanton bei der Bevorschussung von Kinderalimenten.

Asylwesen

In enger Zusammenarbeit mit dem Bund sichert das Asylzentrum die bestmögliche Betreuung der Asylsuchenden.

Beratungsstellen

Der Kanton Appenzell I.Rh. hat mit verschiedenen Beratungsstellen eine Leistungsvereinbarung.

Lebensmittelsicherheit

Der Kanton Appenzell I.Rh. arbeitet im Bereich Lebensmittelsicherheit mit dem Kantonstierarzt beider Appenzell und dem Interkantonalen Labor zusammen.