Aufsicht Leistungserbringer Gesundheits- & Sozialbereich
Gemäss Gesundheitsgesetz (GS 800.000) ist das Gesundheits- und Sozialdepartement für den Vollzug zuständig.
Für die Berufsausübung der Gesundheitsberufe sowie Betriebe im Gesundheitsbereich ist eine Bewilligung nötig. Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.