Erbschaftsbehörde innerer Landesteil

(Wahlbehörde Standeskommission)

Die Erbschaftsbehörde ist für die amtliche Liquidation zuständig. Der Präsident sorgt ausserdem für die Sicherung des Erbganges und verfügt in den dafür vorgesehenen Fällen unverzüglich die Aufnahme des Inventars. Weiter ist beim Präsident das Begehren um öffentliches Inventar zu stellen.

Martin Breitenmoser

Präsident

Hans Breu

Mitglied

Josef Schmid

Mitglied

Zuständige Stelle

Erbschaftsamt

Telefon +41 71 788 96 62

Aktuariat

René Sonderegger

Leiter Erbschaftsamt
Telefon: +41 71 788 96 63
E-Mail: rene.sonderegger@vd.ai.ch