Erbschaftsamt
Das Erbschaftsamt ist zuständig für Notariatsaufgaben mit Schwerpunkt des Güter- und Erbrechts. Die Hauptaufgaben umfassen:
- Beratung, Errichtung und Beurkundung von Testamenten
- Eheverträge, Erbverträge und Vorsorgeaufträge
- Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge
- Erstellung von Erbbescheinigungen
- Vornahme von Erbteilungen
- Beratung in allen güter- und erbrechtlichen Angelegenheiten