Landesschulkommission

(Wahlbehörde Grosser Rat)

Zuständigkeit
Die Landesschulkommission übt alle ihr durch Gesetz und Verordnung übertragenen Aufgaben aus, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. Sie ist hauptsächlich zuständig für:
  • die Zusprache der nicht dem Grossen Rat oder der Standeskommission vorbehaltenen Subventionen und Beiträge
  • die Stellungnahme zu den Beitragsgesuchen, die in die Zuständigkeit einer übergeordneten Behörde fallen.
  • die Genehmigung von Schulreglementen der Schulgemeinden
  • die Regelung der Maturitätsprüfungen am Gymnasium Appenzell und die Wahl der Maturitätskommission
  • die Festsetzung der Lehrpläne und Stundentafeln
  • die Regelung von Schulversuchen

Die Landesschulkommission ist Rekursinstanz für Verfügungen von Lehrkräften des Gymnasiums sowie für Verfügungen des Schulrates, der Aufnahme- sowie der Maturitätskommission betreffend Schulzeugnisse, Schulprüfungen, Übertrittsverfahren und Disziplinarmassnahmen

 Termine Sitzungen 2020            Termine Sitzungen 2021

Donnerstag, 27. August Donnerstag, 14. Januar
Donnerstag, 1. Oktober Donnerstag, 25. Februar
Donnerstag, 12. November Mittwoch, 24. März
Donnerstag, 17. Dezember Mittwoch, 28. April
Donnerstag, 27. Mai
Donnerstag, 1. Juli
Donnerstag, 26. August
Donnerstag, 30. September
Donnerstag, 11. November
Donnerstag, 16. Dezember

Anträge zuhanden der Landesschulkommission werden bis 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung vom Departementssekretariat entgegengenommen.

Postadresse: Erziehungsdepartement, Sekretariat, Hauptgasse 51, 9050 Appenzell.

Roland Inauen

Präsident

Dominik Breu

Mitglied

Angela Koller

Mitglied

Roman Hänggi

Mitglied

Urs Koch

Mitglied

Zuständige Stelle

Erziehungsdepartement

Telefon +41 71 788 93 61