Quarantäne für Einreisende
Seit dem 6. Juli 2020 gilt eine Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Gebieten.
Für Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und in die Schweiz einreisen, besteht Quarantänepflicht. Die Liste der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko ist in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs zu finden. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert.
Reisen Sie in die Schweiz ein und haben sich während den letzten 14 Tagen in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung aufgehalten? Dann müssen Sie folgendermassen vorgehen:
- Gehen Sie sofort nach der Einreise in Ihr Zuhause oder eine andere geeignete Unterkunft.
- Sie müssen sich während 10 Tagen nach Ihrer Einreise ständig dort aufhalten. Folgen Sie der Anweisung zur Quarantäne.
- Melden Sie Ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde. Wenn Sie sich während der Quarantäne im Kanton Appenzell I.Rh. aufhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular des Kanton St. Gallen (Appenzell I.Rh. arbeitet für das Contact Tracing mit diesem zusammen) aus und folgen Sie den Anweisungen der Behörde.
Online-Meldeformular
Meldeformular für Reisende aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko