Jagd- und Fischereiverwaltung
Soweit weder Bundesrecht noch kantonales Recht ein anderes Organ für zuständig erklären, vollzieht die Jagd- und Fischereiverwaltung die Vorschriften über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, des Natur und Heimatschutzgesetzes sowie den Vollzug der Vorschriften über die Fischerei. Die Zuständigkeitsbereiche der Jagd- und Fischereiverwaltung werden in den kantonalen Verordnungen über die Jagd bzw. über die Fischerei geregelt.