Wohnbauförderung
Für den Vollzug hat das Volkswirtschaftsdepartement mit dem Baudepartement des Kantons St. Gallen eine Zusammenarbeitsvereinbarung abgeschlossen. Zuständig ist die Fachstelle Wohnbauförderung der Kantone St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Thurgau. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an deren Leiter, Herrn Markus Seiler (markus.seiler@sg.ch).
Die Verfügungen werden durch das Departementssekretariat erlassen.
Gesetzliche Situation:
Seit dem 1. Januar 1975 hat der Bund den Wohnungsbau und den Eigentumserwerb auf Grund des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) gefördert.
Im Dezember 2001 wurden die letzten Gesuche um Bundeshilfe gemäss WEG bewilligt. Am 21. März 2003 hat das Eidg. Parlament das neue Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) erlassen. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Hilfen, die im Rahmen des WEG zugesichert wurden. Sie werden noch während 25 Jahren weitergeführt, das WEG stellt für sie die weiterhin gültige Rechtsgrundlage dar.
Der Grosse Rat hat in der Verordnung über Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 22. Juni 1992 die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen.
Beitragsgesuche für Wohnbausanierungen gemäss Gesetz über die Unterstützung von Wohnbausanierungen vom 26. April 2009 werden durch das Meliorationsamt behandelt.