Brückenangebote
Vor der Anmeldung an einem Brückenangebot ist der Standeskommissionsbeschluss betreffend Brückenangebote zu beachten.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Angebote zur Vorbereitung zur beruflichen Grundbildung
Der Kanton Appenzell Innerrhoden anerkennt diverse ausserkantonale Angebote.
Die Finanzierung wird auf ein Gesuch hin zu 90% / max. Fr. 12'000.- vom Kanton übernommen. Vorbehalten bleibt der Art. 7 des Standeskommissionsbeschlusses betreffend Brückenangebote.
Art. 7 Auszahlung des Kantonsbeitrages
Die Auszahlung des Kantonsbeitrages erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Schuljahres unter der Bedingung, dass
a) das Brückenangebot nachweislich absolviert wurde;
b) eine berufliche Lösung gefunden wurde oder der Nachweis erbracht wird, dass dies trotz grösster Bemühungen nicht gelungen ist;
c) eine quittierte Schulgeldrechnung vorgelegt wird.