Einreise und Aufenthalt

Wo müssen Gesuche um Einreise und Aufenthalt eingereicht werden?
Alle Personen, welche sich im Ausland aufhalten, reichen das Gesuch um Erteilung einer Einreise-, Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligung direkt beim Amt für Ausländerfragen ein. Pesonen, welche sich bereits in der Schweiz aufhalten, reichen das Gesuch bei der zuständigen Einwohnerkontrolle ein.

Die meisten Gesuchs-Formulare können am Bildschirm ausgefüllt werden. Die in das PDF-Formular eingegebenen Daten können für die spätere Verwendung gespeichert und wieder in das Formular geladen werden. Detallierte Informationen finden Sie in den Merkblättern.

Welches Gesuch muss eingereicht werden?

Eine Wegleitung finden Sie im Merkblatt Wegleitung (Amt für Ausländerfragen).

Gesuchsformulare Einreise und Aufenthalt

Gesuchsformulare Einreise und Aufenthalt
Titel Dokumentdatum
Gesuch Ausländerbewilligung (B1) 15.12.2016
Gesuch Ausländerbewilligung EU-17/EFTA (A1) 15.12.2016

Zuständige Stelle

Amt für Ausländerfragen

Telefon +41 71 788 95 21

Thomas Rickenbacher

Leiter Verwaltungspolizei
Telefon: +41 71 788 95 23
E-Mail: thomas.rickenbacher@jpmd.ai.ch

Daniela Inauen

Stellvertretende Leitung Verwaltungspolizei
Telefon: +41 71 788 95 24
E-Mail: daniela.inauen@jpmd.ai.ch