Einreise und Aufenthalt
Wo müssen Gesuche um Einreise und Aufenthalt eingereicht werden?
Alle Personen, welche sich im Ausland aufhalten, reichen das Gesuch um Erteilung einer Einreise-, Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligung direkt beim Amt für Ausländerfragen ein. Pesonen, welche sich bereits in der Schweiz aufhalten, reichen das Gesuch bei der zuständigen Einwohnerkontrolle ein.
Die meisten Gesuchs-Formulare können am Bildschirm ausgefüllt werden. Die in das PDF-Formular eingegebenen Daten können für die spätere Verwendung gespeichert und wieder in das Formular geladen werden. Detallierte Informationen finden Sie in den Merkblättern.
Eine Wegleitung finden Sie im Merkblatt Wegleitung (Amt für Ausländerfragen).
Gesuchsformulare Einreise und Aufenthalt
Titel | Dokumentdatum |
---|---|
Gesuch Ausländerbewilligung (B1) | 15.12.2016 |
Gesuch Ausländerbewilligung EU-17/EFTA (A1) | 15.12.2016 |
Merkblätter Einreise und Aufenthalt
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Merkblatt Rentner / Nichterwerbstätige EU-25 / EFTA | 11.02.2017 | |
Merkblatt Schüler | 11.02.2017 | |
Merkblatt Schüler/Studenten EU-25 / EFTA | 11.02.2017 | |
Merkblatt selbständig Erwerbende und Grenzgänger EU-25 / EFTA | 11.02.2017 | |
Merkblatt Studenten und Doktoranden | 11.02.2017 | |
Merkblatt Übersiedlung Rentner | 11.02.2017 | |
Wegleitung (Amt für Ausländer) | 11.02.2017 |