Kommission für Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen

Die Kommission für Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen ist richterliche Beschwerdeinstanz für Verfügungen betreffend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte.

Die Kommission für Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen beurteilt Beschwerden im Sinne von Art. 12 Verwaltungsgerichtsgesetz (VerwGG).

Eingaben sind dem Gericht in Papierform einzureichen. E-Mails sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.

Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.

Zusammensetzung

  • Jeannine Freund, lic. iur., Präsidentin
  • Thomas Dörig, Vizepräsident
  • Elvira Hospenthal-Breu, Richterin
  • Lorenz Gmünder, lic. iur., Ersatzrichter
  • Heidi Dörig-Walser, Ersatzrichterin
  • Irene Kobler-Bryner, lic. iur., leitende Gerichtsschreiberin
  • Marion Enderli, M.A. HSG in Law, Gerichtsschreiberin
  • Barbara Widmer, Fürsprecherin, Gerichtsschreiberin

 

Kontakt

Gerichtskanzlei Telefon +41 71 788 95 51

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