Aufsichtsbehörde SchKG
Die Aufsichtsbehörde SchKG ist einzige kantonale Aufsichtsbehörde zur Überwachung der Betreibungs- und Konkursämter.
Die Aufsichtsbehörde SchKG nach Art. 5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) beurteilt insbesondere Beschwerden im Betreibungs- und Konkursverfahren gemäss Art. 17 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).
Eingaben sind dem Gericht in Papierform einzureichen. E-Mails sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.
Zusammensetzung
- Jeannine Freund, lic. iur., Präsidentin
- Elvira Hospenthal-Breu, Vizepräsidentin
- Stephan Bürki, Richter
- Rolf Inauen, Ersatzrichter
- Lorenz Gmünder, lic. iur., Ersatzrichter
- Irene Kobler-Bryner, lic. iur., leitende Gerichtsschreiberin
- Marion Enderli, M.A. HSG in Law, Gerichtsschreiberin
- Barbara Widmer, Fürsprecherin, Gerichtsschreiberin