Abteilung Zivil- und Strafgericht
Das Kantonsgericht, Abteilung Zivil- und Strafgericht, ist vor allem Rechtsmittelinstanz im Zivil- und Strafprozess. In dieser Funktion beurteilt es Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide des Bezirksgerichts.
Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Zivil- und Strafgericht, als einziger Instanz, oberem Gericht und Rechtsmittelinstanz richtet sich nach Art. 9 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) i.V.m. der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) bzw. gemäss Art. 11 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) i.V.m. der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO).
Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein (Art. 130 ZPO bzw. Art. 110 StPO). E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.
Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.
Zusammensetzung
- Evelyne Gmünder, Dr. iur., Präsidentin
- Elvira Hospenthal-Breu, Vizepräsidentin
- Rolf Inauen, Richter
- Lorenz Gmünder, lic. iur., Richter
- Heidi Dörig-Walser, Richterin
- Migg Hehli, Richter
- Rosalie Manser-Brülisauer, Richterin
- Irene Kobler-Bryner, lic. iur., leitende Gerichtsschreiberin
- Marion Enderli, M.A. HSG in Law, Gerichtsschreiberin
- Barbara Widmer, Fürsprecherin, Gerichtsschreiberin