Bezirksgerichtliche Kommission

Die Bezirksgerichtliche Kommission ist gemäss Art. 5 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) insbesondere zuständig für vermögensrechtliche Streitigkeiten bis 30'000 Franken, ohne Arbeitsrecht sowie Miet- und Pachtrecht gemäss Art. 243 Abs. 2 lit. c Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO).

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein (Art. 130 ZPO). E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.

Die Gerichtskanzlei stellt verschiedene Formulare für die Einleitung von Gerichtsverfahren online zur Verfügung.

Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.

Zusammensetzung

  • Caius Savary, Präsident
  • Kathrin Rechsteiner, Vizepräsidentin
  • Raphael Ebneter-Eichinger
  • Diana Koch-Rutz, Ersatzrichterin
  • Vincenzo Del Monte, Ersatzrichter

 

Kontakt

Gerichtskanzlei Telefon +41 71 788 95 51

Termine Bezirksgericht

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